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European Bank for Fund Services GmbH (ebase)

- Wann wird angelegt?
Sofort nach Geld - Eingang (Voraussetzung: Depoteröffnungsantrag liegt vor). Bei Lastschrift sofort (Voraussetzung: Depoteröffnungsantrag liegt vor)!
- Wie viele Konten/Depots, wenn der Kunde mehrere Fonds zeichnet?
Pro Kunde ein Depot und eine Stammnummer, pro Fonds eine Unter Depot- Nummer (Nachzahlung per Überweisung: Bitte vorher ein Unter - Konto für diesen Fonds eröffnen über das Formular Einrichtungs/Änderungsauftrag - Fonds". Im Feld hinter der Fondsbezeichnung bitte Vermerk, "Überweisung folgt" angeben. Bei Nachzahlung per Lastschrift (bitte auf obigem Formular eintragen) - Unterkonto wird automatisch angelegt. Wichtig: Formular "Einrichtungs/Änderungsauftrag - Fonds" bitte immer an DE LEVIE. DIE WIRTSCHAFTSBERATUNG. absenden! Nur über diesen Weg erhalten Sie natürlich auch Ihren Maximal - Rabatt!

- Auf ein Depot können bis zu 99 Fonds gebucht werden!!!!
- Bis wann muß der Antrag für einen Sparvertrag vorliegen, damit der Einzug zum gewünschten Datum erfolgen kann?
Mindestens 3 Arbeitstage vor Einzugstermin. Mögliche Einzugstermine sind: 1. und/oder 15. eines jeden Monats.
- Wann kommt eine Kontoeröffnungsbestätigung?
Nach Depoteröffnung (Tag des Antragseinganges) zuzüglich Postlaufzeit
- Einmalzahlung - Einmalzahlungen!
Lastschrifteinzugsverfahren bis € 25.000 bei einer Einmalanlage. Bitte im Depoteröffnungsantrag den Hinweis: "Überweisung folgt"; Verwendungszweck: Depotnummer/Unterdepotnummer (falls bekannt, sonst Angabe: „neu“), Fondsname, WKN/ISIN
- Kontoauszug - Kontoauszüge:
Bei einem Ansparplan-/ Entnahmeplan bis zu einer Höhe von € 120,00, einmal im Jahr Umsatzübersicht.
- Ansparplan - Entnahmeplan € 120,00 und Sondertransaktionen außerhalb von Sparplan-/ Entnahmeplan: Versand nur einer Ausführungsanzeige. Einmal jährlich Jahres - Depotauszug, Umsatzübersicht, Ertragsbescheinigung oder Steuerbescheinigung
- Freistellungsauftrag - Freistellungsaufräge:
Bitte bei uns anfordern.
- Alle Umrechnungen in Euro.
- Erbschaft - Erbschaften!
Sterbeurkunde, ggf. Erbnachweis/Erbschein, wenn keine Vollmacht vorliegt
Konten für Minderjährige
- Kontoinhaber?
Der Minderjährige
- Unterlagen, die dem Antrag beigelegt werden müssen:
Keine, falls über einen Kinderausweis legitimiert wird.
- falls kein Kinderausweis vorhanden: beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
- Unterschrift beider Elternteile!
- Konten von Minderjährigen sind kostenlos?
Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht hat?
- Beglaubigte Kopie der Negativbescheinigung des Jugendamtes (bei nicht verheirateten Müttern) oder Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (z. B. Scheidungsurteil, ggf. Sterbeurkunde)
Depotgebühren
- Depotgebühren
(incl. aller Unterdepots)
- Depotgrundgebühr € 36,- pro Stammnummer (zzgl. MwST.) p.a.
- Depots von Minderjährigen sind kostenlos.
Switching (Fondstausch innerhalb des ebase - Depots)!
- Umschichtungs - Gebühren innerhalb der KAG?
Ohne Ausgabeaufschlag € 25,--. - Ausnahme: Tausch in Geldmarkfonds kein Ausgabeaufschlag und keine Gebühren. Tausch aus einem Geldmarktfonds zu unseren Staffelkonditionen.
- Umschichtungsgebühren außerhalb der KAG?
Tauschgebühr außerhalb einer KAG: z.B. von Threadneedle zu Pioneer zu unseren Staffelkonditionen. Keine Gebühren.
- Ausgabeaufschlag beim Umschichten
Ausgabeaufschlag wird gemäß unserem Maximalrabatt reduziert. Wichtig! In der Tausch-, Fondsumschichtungsvollmacht immer den Vermerk:“Bitte Maximalrabatt der DE LEVIE. DIE WIRTSCHAFTSBERATUNG. beachten!“ - angeben. Formular kann direkt zu ebase als Fax oder per Post zugestellt werden. Wird die Umschichtung in ein bereits vorhandenes Unterdepot (Fonds) durchgeführt, kann es Online durchgeführt werden. Maximalrabatt wird automatisch erkannt.
Maximalrabatt - Online-Fondsbanking
- Unser Maximalrabatt gilt nur, wenn der Antrag der Depoteinrichtung direkt an uns gesandt wird.
- Wichtig! Wenn Sie bei Bestehen eines Depots weitere Fonds kaufen, muss immer schriftlich folgendes angegeben werden:
“Bitte Maximalrabatt der DE LEVIE. DIE WIRTSCHAFTSBERATUNG. beachten!“ (Fax oder Post).
- Bitte hierzu unser Formular:
- Weitere Depotpositionen herunterladen, verwenden. Bitte direkt an ebase senden.
- Sobald das/die Unterdepot/s eingerichtet sind, können Sie Online ordern.
Auszahlpläne- und/oder Entnahmepläne
- Auszahlplan, Entnahmeplan
ab Euro 5.000,-
- Mindestauszahlungssumme € 125,--
- Ausnahmen
Fonds, die einer Beschränkung unterliegen: z.B. Garantiefonds, Laufzeitfonds etc.
Abtretung / Verpfändung von Depots.
- Abtretung/Verpfändung von Depots?
möglich ohne Ausnahme
Mindestanlage
- Mindestanlagebetrag pro Depot € 500,--
- Mindestsparrate?
€ 50,-- pro Monat (€ 150,-- pro Quartal, € 300,-- halbjährlich) ; Mindestens € 25,-- pro Fonds u. Monat b. Aufteilung auf mindestens 2 Fonds.
- Mindesthöhe für Folgezahlungen/Nachzahlungen auf bestehende Depots?
keine Mindesthöhe
Übertragung - Auflösung eines bestehenden alten Fonds - Depots!
- Allgemein:
Zuerst bitte einen Depotantrag ebase bei uns einreichen, falls Sie noch keinebase-Depot besitzen. Bitte beachten: Keine Übertragung ohne Depotnummer! Bitte in der Spalte Anlagesumme handschriftlich ergänzen: "Depoteröffnung/Stückübertragung". Bitte alle Fonds, zu denen Stücke übertragen werden sollen, angeben zwecks Vorbereitung. Anschließend erhält jeder Anleger seine Depotnummer von ebase mitgeteilt.
- Diese neue ebase-Depotnummer mit der jeweiligen Unterdepotnummer des jeweiligen Fonds (..01, ..02, ..03, etc.) bitte im Übertragungsformular des empfangenden Institutes (ebase) eintragen.
- Das Formular ist anschließend mit allen fondsrelevanten Daten ergänzt und vollständig unterzeichnet, an das abgebende Institut (KAG oder Fremdbank) zu senden. Bitte nur eine Gesellschaft pro Formular wählen.
- Es können alle KAGen und Fonds übertragen werden, die bei ebase gelistet sind.
- Dauer des Transfers
individuell, je nach Sitz der KAG
- in der Regel binnen weniger Tage
- Wichtig: Während des Transfers sind die Anteile selbstverständlich nicht handelbar.
- Die Stücke werden über die Commerzbank dem jeweiligen ebase-Depot zugeteilt.

Sicherheit des Kapitals - Fonds - Plattform!
Schutz des Kapitals bei ebase - Fondsplattform: Seit August 1998 gelten in der BRD neue Regelungen. Diese dienen der Sicherung von Kundengeldern (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz)(ESAEG).
Dieser gesetzlich definierte Schutz soll insbesondere Kleinanlegern ausreichend Sicherheit vor Verlusten aus Wertpapiergeschäften gewährleisten.
Alle zugelassenen Wertpapierhandelsunternehmen sind verpflichtet, sich der Entschädigungseinrichtung anzuschließen. Selbstverständlich auch ebase.
Bei ebase werden nur Fonds - Anteile verwaltet.
Alle Kapitalanlagegesellschaften sind verpflichtet, ihr eigenes Vermögen vom Vermögen der Anleger in einem sogenannten Sondervermögen getrennt zu halten. KAGen wie Adig, Siemens Kapitalanlagegesellschaft mbh (SKAG), Credit Suisse Asset Managemant (CSAM) und etliche andere nutzen die professionelle Abwicklung von ebase, indem sie ihre komplette Depotabwicklung der ebase übergeben haben.
Für den Fall der Insolvenz der ebase als Bank ist das Vermögen der Anleger überhaupt nicht betroffen. Es ist weiterhin verfügbar. Es gibt keine Gefahr für den Anleger.
Die KAGen werden vom Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht. Dadurch wird ein maximaler Schutz für den Anleger erreicht.
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