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Geschäfts- und Rabatt - Bedingungen


Der Anleger leistet Zahlungen ausschließlich auf die Depotbank.
DE LEVIE. DIE WIRTSCHAFTSBERATUNG. nimmt keinerlei Zahlungen des Anlegers an und hat keinerlei Verfügungsmöglichkeit über die Investment - Konten.

Dem Anleger ist bewußt, daß es mehrere Vertragskontraktionen gibt: Eine oder mehrere zu der jeweiligen Fondsgesellschaft(en), ggf. eine zu ebase und eine zu DE LEVIE. DIE WIRTSCHAFTSBERATUNG.
Die Vermittlung der Investment - Anlagen begründet keinerlei gesetzliches Schuldverhältnis, welches
DE LEVIE. DIE WIRTSCHAFTSBERATUNG. zur Berücksichtigung von Rechten, Rechtsgütern sowie sonstigen Absichten des Anlegers während der Dauer des Investments verpflichtet.

Für die Vermittlung von Geschäften erhält
DE LEVIE. DIE WIRTSCHAFTSBERATUNG. eine einmalige und/oder laufende Courtage von der jeweiligen Fondsgesellschaft. Dem Anleger entstehen durch die Vermittlung keine zusätzlichen Kosten.

Die Bonifikation des Fonds - Einkaufs, erfolgt gemäß der aktuellen Fonds - Übersicht. Bei einem Direkt - Rabatt, wird der Ausgabeaufschlag direkt bei der Einzahlung um den entsprechenden Prozentsatz reduziert. Bei einer nachträglichen Vergütung zahlen Sie bei jeder Einzahlung den normalen Ausgabeaufschlag. Nachdem die Einzahlung über
DE LEVIE. DIE WIRTSCHAFTSBERATUNG. abgerechnet wurde, erfolgt eine Bonus - Zahlung gemäß der vereinbarten Rabatt - Liste. Über den vereinbarten Rabatt hinausgehende Forderungen gegenüber
DE LEVIE. DIE WIRTSCHAFTSBERATUNG. bestehen nicht.

Die Bonus - Zahlung erfolgt, wenn das Depot zum Zeitpunkt der Abrechnung durch
DE LEVIE. DIE WIRTSCHAFTSBERATUNG. betreut wird (das Depot also nicht aufgelöst oder an einen anderen Vermittler übertragen wurde). Die Auszahlung erfolgt bei einer Einmalanlage - Einmalanlagen (Mindestanlage: 2.500 €) innerhalb von 3 Monaten nachdem der Anlagebetrag eingezahlt wurde. Bei einem Sparplan - Sparpläne (Mindestanlage: 1.200 € pro Jahr verteilt auf 12 Monatsraten zu 100 €) spätestens 14 Monate nach der ersten Sparrate bzw. der letzten Abrechnung. Bei den Mindestanlagen werden alle Einzahlungen innerhalb eines Abrechnungszeitraumes zusammengerechnet. Unterhalb der Mindestanlage erfolgt keine Bonus - Zahlung.

Der Rabatt berechnet sich aus dem regulären Ausgabeaufschlag (Differenz des vom Anleger eingezahlten Betrags und der seinem Depot gutgeschriebenen Summe). Bei Fonds in einer Währung errechnet sich der Rabatt aus dem umgerechneten Ausgabeaufschlag in €uro. Aufgrund von Währungsschwankungen zwischen Einzahlung und Erstattung kann sich dies zu Gunsten oder Ungunsten des Anlegers auswirken.

Der vereinbarte Bonus gilt als zeitlich unbefristet. Es ist
DE LEVIE. DIE WIRTSCHAFTSBERATUNG. jederzeit gestattet, die Art und Höhe des Bonus für neu abgeschlossene Depots zu verändern. Ein bestehendes Depot ist nur dann betroffen, wenn die bestehende Regelung schriftlich gekündigt wurde. Ein Anspruch auf Weiterführung zu den alten Bedingungen ist danach ausgeschlossen.

Staffel - Rabatt: Sparpläne unterhalb der Mindestanlage (s.o.) werden auch dann nicht rabattiert, wenn die Depot - Summe über 2.500 €uro liegt. Bei Nachzahlungen in ein vorhandenes Depot gilt die zu diesem Zeitpunkt gültige Rabatt - Staffel. Wenn der Kunde mit einer Nachzahlung in eine höhere Rabatt - Staffel gelangt, ist er verpflichtet, diese anzukündigen, damit der jeweilige Rabatt (speziell Direkt - Rabatt) angepaßt werden kann. Erfolgt die Benachrichtigung nicht oder erst nach erfolgter Rabatt - Abrechnung, so kann die Höhe des Rabattes rückwirkend nicht mehr korrigiert werden.

Der Kunde kauft die Investmentfonds auf eigenen Wunsch und eigenes Risiko! Eine Beratung durch DE LEVIE. DIE WIRTSCHAFTSBERATUNG. hat in diesem Fall nicht stattgefunden und wurde auch nicht gewünscht. Aus diesem Grund stellen Sie uns, DE LEVIE. DIE WIRTSCHAFTSBERATUNG. von einer Haftung ausdrücklich frei.

Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten für den Zweck der Vermittlung der Investment - Anlage und der Rabatt - Abrechnung einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte ist, außer zum Zwecke der Abwicklung der vermittelten Verträge, nicht gestattet.

Der Verkaufsprospekt, ein aktueller Rechenschaftsbericht / Halbjahresbericht sowie eine Antragskopie wurde ausgehändigt bzw. es wurde auf eine Aushändigung verzichtet.


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